Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder

 

Leistungsverzeichnissen sowie mit den einschlägigen Vorschriften als sporadische Überwachung in Zeitabständen, die sich aus dem Bauablauf ergeben.

 

Notwendige Aussprachen mit den ausführenden Firmen über die Leistungsdetails.

 

Stichprobenartige Kontrolle der Fertigung in den jeweiligen Produktionsanlagen der Fassadenbieterfirma.

 

Abnahme erstellter Muster.

 

Überwachen der Montageleistung als Baubegleitende Begutachtung zur örtlichen Bauleitung.

 

Mitwirken beim Aufmass mit den ausführenden Unternehmen.

 

Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel.

 

Rechnungsprüfung.

 

Mitwirken bei der Kostenfeststellung.

 

Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.